Privates Arbeitsrecht
Nahezu jede in der Schweiz ansässige Person kommt früher oder später mit dem Schweizer Arbeitsrecht in Berührung – sei es, dass man eine Stelle als Arbeitnehmer bei einer Unternehmung antritt, sei es, dass man selbst eine Unternehmung gründet und Arbeitnehmende beschäftigen will. In beiden Fällen haben die eingegangenen Rechtsbeziehungen und insbesondere die konkrete Ausgestaltung der Verträge weitreichenden Einfluss auf die Frage, welche Ansprüche einem zustehen – oder eben nicht.
Das Schweizer Arbeitsrecht ist bewusst liberal ausgestaltet und spiegelt die gegenläufigen Interessen der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden ausgewogen wider. Solange eine Vereinbarung nicht gegen zwingendes Recht verstösst, ist diese zulässig. Dies führt dazu, dass den konkreten Vereinbarungen in den Arbeitsverträgen und dazugehörigen Personalreglementen grosse Bedeutung zukommt, beispielsweise, wie eine Bonusklausel formuliert wird – denn je nachdem führt die Formulierung dazu, dass ein Bonus als bedingungslos geschuldeter Lohnbestandteil oder aber als freiwillige Gratifikation qualifiziert. Die Abgrenzung der Qualifizierung und die Zulässigkeit von gewissen Klauseln insgesamt ist häufig schwierig und bedarf eines arbeitsrechtlich geschulten Auges – umso wichtiger ist es, die Prüfung der Arbeitsverträge möglichst frühzeitig, idealerweise vor Vertragsabschluss, durchzuführen. Vielen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen kann man vorbeugen, indem man die arbeitsvertraglichen Grundlagen sauber aufsetzt und so verhindert, dass unklar formulierte Verträge später zu Streitigkeiten führen.
Trotz dieser Empfehlung konsultieren viele Arbeitgebende und Arbeitnehmende erfahrungsgemäss erst in einer Konfliktsituation einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt. In der Regel erfolgt dies nach einer ausgesprochenen Kündigung, entweder, weil einem als Arbeitnehmerin selbst gekündigt wurde oder man sich als Arbeitgeberin mit Forderungen eines Arbeitnehmers konfrontiert sieht. Häufig sind dabei Auseinandersetzungen über angehäufte Mehrzeitsaldi (Überstunden und Überzeit) oder Feriensaldi und wie mit diesen umzugehen ist, Arbeitszeugnisse, Freistellungen oder – wie schon oben erwähnt – Boni. Vielfach wird auch geltend gemacht, dass die Kündigung missbräuchlich sei, weil die Art und Weise der ausgesprochenen Kündigung oder deren Motiv als vom Gesetz verpönt zu qualifizieren sei. Bevor ein arbeitsgerichtlicher Prozess angestrengt wird, versuchen die Parteien idealerweise eine aussergerichtliche Lösung mittels Aufhebungsvertrags zu erzielen. Auch solche Aufhebungsverträge müssen jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllen, damit sie gültig abgeschlossen werden können. Die sorgfältige Prüfung durch einen Arbeitsrechtler ist deshalb von grosser Wichtigkeit.
Unsere Kanzlei verfügt in den genannten Themen sowie in allen weiteren Bereichen des privaten Arbeitsrechts über jahrzehntelange, herausragende Erfahrung und Expertise. Alle unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über grosses arbeitsrechtliches Know-How; fünf unserer Anwält/Innen und Konsulenten führen dabei den Titel «Fachanwalt/Fachanwältin Arbeitsrecht SAV». Wir beraten unsere Mandantschaften stets objektiv, umfassend und transparent. Lassen sich aussergerichtliche Lösungen nicht erzielen, vertreten wir die Interessen unserer Klienten mit Konsequenz vor Gerichten, Schiedsgerichten und Behörden. Unsere Kanzlei vertritt bewusst sowohl Arbeitnehmende als auch Arbeitgebende, um nie den Blick für die Position und mögliche Wahrnehmung der jeweils anderen Seite zu verlieren.
Sollten Sie Unterstützungsbedarf oder Fragen in arbeitsrechtlichen Belangen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind namentlich in den folgenden Themengebieten tätig:
- Arbeitsvertragliche Dokumente aller Art (Arbeitsverträge, allgemeine Anstellungsbedingungen, Personalreglemente, Mitarbeiterbeteiligungspläne und Bonusreglemente etc.)
- Konkurrenzverbote
- Lohn- und Bonusforderungen
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigungen, Freistellungen, Redaktion und Prüfung von Aufhebungsvereinbarungen etc.)
- Umstrukturierungen und Massenentlassungen
- Datenschutz
- Diskriminierungen am Arbeitsplatz (Mobbing, sexuelle Belästigung etc.)
- Interne Untersuchungen
- Entsendungen und Personalverleih
- Koordination mit Sozialversicherungen
Haben Sie eine Frage?
Kontaktieren Sie uns.