Öffentliches Personalrecht
Gemäss Bundesamt für Statistik waren im Jahr 2019 rund 10% der Erwerbstätigen in der Schweiz im öffentlichen Sektor beschäftigt. Rechnet man staatliche und staatsnahe Betriebe mit ein, liegen die Schätzungen für die Beschäftigung im öffentlichen Sektor zwischen 16% und 23%. Das öffentliche Personalrecht, welches die rechtliche Seite der Beschäftigung in der Verwaltung beschlägt, hat also eine signifikante Bedeutung für die Schweizer Arbeitswelt.
Die Unterschiede zwischen privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen und der Anstellung in der öffentlichen Verwaltung sind erheblich. Werden erstere durch einen Arbeitsvertrag gemäss Obligationenrecht begründet, wird man im öffentlichen Personalrecht in der Regel mittels Verfügung der Behörde angestellt. Diese Verfügung stützt sich, je nach Verwaltungsstelle – z.B. eine Bundesbehörde, eine kantonale Verwaltung oder eine Gemeinde –, auf ganz unterschiedliche Rechtsgrundlagen. So ist das Personal des Bundes dem Bundespersonalgesetz (BPG) unterstellt, während auf bei einem Kanton angestellte Personen das Personalgesetz des jeweiligen Kantons anwendbar ist. Viele Gemeinden verfügen auch über eigene Personalverordnungen, welche primär anwendbar sind. Diese unterschiedlichen Rechtsgrundlagen haben in der Folge natürlich auch einen materiellen Einfluss auf das Anstellungsverhältnis, da der Inhalt der Personalgesetze oder – auf Gemeindeebene – der Personalverordnungen grosse Unterschiede aufweisen kann. Als Beispiel können die Rechtsfolgen einer missbräuchlichen Kündigung genannt werden: Während sich die allermeisten Kantone und Gemeinden inzwischen an der Ordnung des Obligationenrechts anlehnen und lediglich einen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung vorsehen, kann ein Angestellter des Bundes aufgrund der Regelung im Bundespersonalgesetz wählen, ob er eine finanzielle Entschädigung oder aber eine Weiterführung des Anstellungsverhältnisses verlangen will.
Unsere Kanzlei verfügt über grosse Erfahrung bei der Beratung und Vertretung von Angestellten in der öffentlichen Verwaltung und von öffentlich-rechtlichen Institutionen und Gemeinwesen aller Art. Wir beraten und vertreten Arbeitnehmende, Kantone, Gemeinden und diverse Verwaltungsstellen auf sämtlichen Ebenen des öffentlichen Personalrechts.
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