Kollektives Arbeitsrecht

Das kollektive Arbeitsrecht in der Schweiz betrifft Regelungen, die über individuelle Arbeitsverhältnisse hinausgehen und die Beziehungen zwischen Sozialpartnern, Arbeitgebenden, Arbeitnehmenden und ihren jeweiligen Vertretungen strukturieren. Diese Beziehungen werden oft durch Gesamtarbeitsverträge (GAV) geregelt, die eine wichtige Rolle in der Arbeitswelt spielen. Das kollektive Arbeitsrecht kann grob in die folgenden Themenbereiche gegliedert werden:

Gesamtarbeitsvertragsrecht: Gesamtarbeitsverträge sind zentrale Instrumente des kollektiven Arbeitsrechts. Sie legen Mindestbedingungen für Löhne, Arbeitszeiten und andere Arbeitsbedingungen fest. Unsere Kanzlei unterstützt Unternehmen, Verbände, paritätische Kommissionen und Arbeitnehmervertretungen bei der Aushandlung und Durchsetzung dieser Verträge. Dazu gehört die Beratung bei der Abwehr oder Geltendmachung gesamtarbeitsvertraglicher Ansprüche sowie die Vertretung in kollektivrechtlichen Auseinandersetzungen. Wir begleiten unsere Mandanten auch bei der Beantragung und Anfechtung von Allgemeinverbindlicherklärungen, welche die Geltung eines GAV auf eine gesamte Branche ausdehnen können.

Betriebliche Mitwirkung: Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Mitwirkung der Arbeitnehmenden im Betrieb, etwa durch gewählte Arbeitnehmervertretung (auch Personalkommission genannt). Wir beraten bei der Durchsetzung von Mitwirkungsrechten und begleiten Unternehmen und Arbeitnehmervertretungen in Konsultationsverfahren, die beispielsweise bei Massenentlassungen notwendig sind. Wir unterstützen zudem bei der Erstellung und Aushandlung von Betriebsordnungen, mit welchen Regelungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz festgehalten werden.

Arbeitskampfrecht: Konflikte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern können zu Arbeitskämpfen wie Streiks führen. Auch wenn Streiks in der Schweiz sehr viel seltener vorkommen als in anderen europäischen Staaten, treten immer wieder Fragen zur Zulässigkeit und Durchführungsmöglichkeiten von Streiks auf. Unsere Kanzlei berät in der rechtlichen Handhabung solcher Konflikte, sowohl in der Durchsetzung als auch in der Abwehr von Streiks und ähnlichen Massnahmen. Wir vertreten Mandanten auch bei der Abwicklung von Schadenersatzansprüchen, die aus unrechtmässigen Arbeitskämpfen entstehen können.

 

Unsere Kanzlei berät und vertritt Unternehmen, Verbände, paritätische Kommissionen, Gemeinwesen, öffentliche Betriebe und Privatpersonen in allen Bereichen des privaten und öffentlichen kollektiven Arbeitsrechts, so namentlich:

Im Bereich des Gesamtarbeitsvertragsrechts:

  • Durchsetzung und Abwehr gesamtarbeitsvertraglicher Ansprüche;
  • Beratung und Vertretung bei kollektivrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Sozialpartnern;
  • Beratung und Unterstützung bei kollektivrechtlichen Verhandlungen, namentlich bei der Aushandlung von Gesamtarbeitsverträgen;
  • Beratung und Vertretung bei der Beantragung und Anfechtung von Allgemeinverbindlicherklärungen.

 

Im Bereich der betrieblichen Mitwirkung:

  • Durchsetzung und Abwehr mitwirkungsrechtlicher Ansprüche;
  • Beratung und umfassende Begleitung bei Konsultationsverfahren (z.B. im Rahmen von Massenentlassungen und Betriebsübernahmen);
  • Beratung beim Erlass und bei der Aushandlung von Betriebsordnungen.

 

Im Bereich des Arbeitskampfrechts:

  • Durchsetzung und Abwehr von Streiks und anderen Arbeitskampfmassnahmen;
  • Durchsetzung und Abwehr von Schadenersatz- und weiteren Ansprüchen als Folge unrechtmässiger Arbeitskämpfe.  

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