Streiff von Kaenel AG

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Dr. iur. Adrian von Kaenel

Adrian von Kaenel ist Namenspartner der Streiff von Kaenel AG und Fachanwalt SAV Arbeitsrecht. Er berät und vertritt private und juristische Personen sowie öffentliche Institutionen in verschiedenen Bereichen des Arbeits-, Gesellschafts- sowie Bankenrechts und nimmt Einsitz in diversen Verwaltungs- und Stiftungsräten. Er publizierte zahlreiche Werke im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, ist Mitautor des Praxiskommentars Streiff/von Kaenel/Rudolph zum Arbeitsvertrag und Mitherausgeber der Zeitschrift für Arbeitsrecht und Arbeitslosenversicherung ARV. Des Weiteren ist er Lehrbeauftragter an der Universität Zürich und hält regelmässig Referate zu Themen in seinen Spezialgebieten. „Chambers Europe“ listet Adrian von Kaenel als einen der führenden Anwälte für Arbeitsrecht in der Schweiz und betitelt ihn unter Verweis auf Quellen als „an outstanding lawyer“ und „high quality, up-to-date in case law and practical“.

Berufserfahrung

  • seit 1985 Rechtsanwalt bei Streiff Pellegrini & von Kaenel, ab 2014 bei Streiff von Kaenel AG (seit 1993 als Partner)
  • seit 2003 Lehrbeauftragter, Universität Zürich
  • 2002-2009 Lehrbeauftragter, Centre International d’Etude du Sport (CIES), Universität Neuchâtel
  • 1981-1985 Bezirksgericht Hinwil
  • 1978-1981 Steuerberater in einer Treuhandgesellschaft

Ausbildung

  • 2011 Fachanwalt SAV Arbeitsrecht
  • 1995 Doktorat Universität Zürich
  • 1989-1990 University of San Diego (USA)
  • 1985 Anwaltspatent des Kantons Zürich
  • 1981 Lizenziat Universität Zürich

Sprachen

Deutsch, Englisch, Französisch

Diverses

  • Verschiedene Publikationen zum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
  • Tätigkeit als Gutachter und Schiedsrichter
  • Verwaltungsrat der KISAG AG und verschiedenen weiteren Gesellschaften

Spezialgebiete

Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Bankenrecht, Personalvorsorgerecht, Sozialversicherungsrecht

Mitgliedschaften

  • Zürcher und Schweizerischer Anwaltsverband
  • Vorstandsmitglied des Instituts für Schweizerisches Arbeitsrecht